Friedhöfe
Die Gemeinde Murgenthal hat zwei Friedhöfe. Verstorbene aus den Gemeindeteilen Glashütten, Balzenwil und Walliswil werden in der Regel auf dem Friedhof bei der Kirche Glashütten beigesetzt, diejenigen aus den Gemeindeteilen Riken und Murgenthal auf dem Friedhof Riken. Diese Zuordnung wird nicht streng gehandhabt. Ausnahmen sind auf Wunsch der Angehörigen möglich.
Reihen- und Familiengräber
Auf beiden Friedhöfen stehen folgende Gräber zur Verfügung:
- Reihengrab für Erdbestattungen
- Reihengrab für Urnenbeisetzungen
- Familiengrab
Es kann nur eine Erdbestattung pro Erdbestattungs-Reihengrab erfolgen. Zusätzlich können Urnen beigesetzt werden. Auf Urnengräbern können mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Grabruhe beträgt 20 Jahre und läuft von der ersten Beisetzung an. Zweitbeisetzungen sind nur bis 5 Jahre vor Ablauf der Grabruhe zulässig.
Familiengräber können auf eine Dauer von 50 Jahren gemietet werden. In Familiengräbern sind mindestens zwei Erdbestattungen und zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich.
Reihen- und Familiengräber müssen selbst bepflanzt werden. Es kann auch ein Gärtner mit der Bepflanzung beauftragt werden.
Gemeinschaftsgräber
Auf dem Friedhof Glashütten besteht ein Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung. Die Asche wird in der Wiese beim Grabdenkmal beigesetzt. Blumen können an einem dafür reservierten, gemeinschaftlichen Platz hinterlegt werden. Es ist nicht zulässig, Blumenschmuck für einen einzelnen Verstorbenen zu hinterlegen.
Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Riken trägt Glasplatten, auf welche die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Todesjahr geschrieben werden. Es gibt Einzel-Grabplatten und solche für zwei Personen. Die Urne wird in der Nähe der Grabplatte beigesetzt. Es kann in beschränktem Umfang Blumenschmuck hinterlegt werden.
Kosten
Für Einwohner der Gemeinde Murgenthal ist der Grabplatz auf dem Friedhof kostenlos. Kostenpflichtig sind Familiengräber und das Gemeinschaftsgrab Riken. Auswärts wohnhafte Personen können sich auf den Friedhöfen von Glashütten oder Riken bestatten lassen. Über die Gebühren gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.
Grabdenkmäler
Auf die Reihen- und Familiengräber können Grabdenkmäler (Grabsteine) gestellt werden. Dies ist Sache der Angehörigen. Die Grabsteinfundamente werden durch die Gemeinde geliefert und verrechnet. Für das Stellen von Grabmälern ist eine Bewilligung der Bauverwaltung erforderlich. Die Bauverwaltung prüft, ob die Grabmäler den geltenden Vorschriften entsprechen.
Die geltenden Vorschriften und Gebührenansätze finden sich im
Bestattungs- und Friedhofreglement.