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Organisation der Bestattung

In jedem Fall - auch wenn der Tod in einem Spital oder Heim eingetreten ist - sollten die Angehörigen so rasch als möglich bei der Gemeindekanzlei vorsprechen, damit die Bestattung organisiert werden kann. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Folgende Dokumente sollten mitgebracht werden:

  • Original der ärztlichen Todesbescheinigung (wenn nicht in einem Spital oder Heim verstorben)
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Testament, Ehevertrag, Erbvertrag (wenn vorhanden)
  • Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis (für Ausländer)

 Im Gespräch werden unter anderem folgende Fragen geklärt:

  • Welches Bestattungsinstitut wird/wurde beauftragt?
  • Wird eine Aufbahrung gewünscht? Wo?
  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Grabart (Reihengrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab mit/ohne Namen)
  • Soll die Beisetzung auf einem bestehenden Grab erfolgen?
  • Abdankung: Wann, wo, öffentlich oder im engsten Familienkreis?
  • Urnenbeisetzung vor oder nach der Abdankungsfeier?
  • Wird eine Publikation gewünscht (Anschlag Gemeindehaus, Internet)?
  • Kontaktperson (Name, Adresse, Telefonnummer) für administrative Fragen

Die Abdankungsfeier kann normalerweise nur an einem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag durchgeführt werden. Am Montag haben die Pfarrpersonen in der Regel ihren freien Tag.

Pfarramt

Im Rahmen der Organisation der Bestattung nimmt die Gemeindekanzlei Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf, um den Termin der Abdankungsfeier abzusprechen. Der Pfarrer setzt sich anschliessend mit den Angehörigen in Verbindung.
Die Angehörigen dürfen selbstverständlich auch schon vor oder unmittelbar nach dem Todesfall Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen.
Es ist zu beachten, dass die Pfarrer Amtswochen haben. Die Abdankungsfeier wird jeweils von der Pfarrperson geleitet, in deren Amtswoche sie fällt. Die Kirchgemeinden bitten um Verständnis dafür, dass die Angehörigen die Pfarrperson nicht frei wählen können.

Weitere Vorkehren

Nach dem Gespräch mit Gemeindekanzlei und Pfarrer sollte an folgendes gedacht werden:

  • Todesanzeigen
  • Blumenschmuck
  • Leidmahl (Reservation des Restaurants)

Es empfiehlt sich, den Todesfall in den nächsten Tagen auch an folgende Stellen zu melden:

  • Zahlstelle der AHV-/Pensionskassenrente
  • Vermieter (ev. Kündigung der Wohnung)
  • Arbeitgeber
  • Bank, Post, Versicherungen
  • Konsulat des Heimatlandes (Ausländer)

Todesanzeigen der Gemeinde

Auf Wunsch der Angehörigen wird eine Todesanzeige am Gemeindehaus ausgehängt sowie auf der Internetseite www.murgenthal.ch veröffentlicht.