Meldung des Todesfalls
Der Todesfall muss innert zwei Tagen der Gemeindekanzlei zuhanden des Zivilstandsamtes gemeldet werden. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Verpflichtet zu dieser Meldung sind die Ehefrau bzw. der Ehemann der verstorbenen Person (resp. eingetragene/r Partner/in), die nächst verwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat.
Ausnahme: Ist der Tod in einem Spital, einem Alters- oder Pflegeheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung eingetreten, erfolgt die Meldung durch diese Einrichtung.
Meldungen über Todesfälle können auch an Feiertagen erstattet werden. Der Telefonbeantworter der Gemeindekanzlei (062 917 00 17) und die Internet-Homepage www.murgenthal.ch verweisen auf die Telefonnummer des zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde.