Mitwirkungsunterlagen KGV
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Murgenthal wird ein Kommunaler Gesamtplan Verkehr KGV erarbeitet. Es handelt sich gemäss § 54a Baugesetz um ein behördenverbindliches Planungsinstrument, mit dem die Gemeinde die Ziele der Verkehrsentwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre festlegt. Der Plan wird nach den im Rahmen der Mitwirkung erfolgten Anpassungen vom Gemeinderat beschlossen. Mit der anschliessenden Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau werden die Ziele des KGV auch für den Kanton verbindlich.
Die Mitwirkung durch die Bevölkerung findet vom 1. bis 30. September 2024 statt. Jedermann ist eingeladen, sich in dieser Zeit zum Planentwurf, der während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus aufliegt, zu äussern. Im Internet stehen die vollständigen Mitwirkungs-Unterlagen unter www.mitwirken-murgenthal.ch zur Verfügung. Hier können Mitwirkungseingaben gleich online eingereicht werden.
Eingaben sind selbstverständlich auch schriftlich (an den Gemeinderat, 4853 Murgenthal) oder per E-Mail (info@murgenthal.ch) möglich.
Der Kommunale Gesamtplan Verkehr besteht aus folgenden Dokumenten:
- Bericht mit Anhang
- Defizitplan
- Teilplan öffentlicher Verkehr
- Teilplan motorisierter Individualverkehr
- Teilplan Veloverkehr
- Teilplan Fussverkehr
Ebenfalls aufgelegt werden die vorläufigen Beurteilungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und des Regionalverbandes zofingenregio.
Der insgesamt 85-seitige Bericht analysiert in einem ersten Teil die Rahmenbedingungen sowie die aktuelle Verkehrssituation in Murgenthal. Er zeigt Werte (z. B. Bahnhof mit S-Bahn-Halt, gute Anbindung an die übergeordneten Verkehrsnetze) und listet Defizite auf (z. B. geringe Erschliessung eines grossen Teils des Gemeindegebiets mit öffentlichem Verkehr, starke Verkehrsbelastung auf der Hauptstrasse, fehlende Radwegverbindungen). Davon ausgehend werden Ziele für einen Zeitraum bis ca. 2040 abgeleitet. Schliesslich wird gezeigt, mit welchen Massnahmen diese Ziele erreicht werden sollen und wie die Massnahmen priorisiert werden.
Aufgrund der Finanzsituation der Gemeinde wurde für alle Massnahmen mit grösseren Kostenfolgen, welche nicht bereits im aktuellen Finanzplan enthalten sind, ein langfristiger Umsetzungshorizont (nach 2032) festgelegt. Bei bestimmten Massnahmen wäre eine frühere Umsetzung wünschenswert. Diese wäre aber nur möglich, wenn andere im Finanzplan enthaltene Projekte zurückgestellt würden.
Der Entwurf zum Kommunalen Gesamtplan Verkehr enthält folgende Massnahmen:
|
Bezeichnung |
Umsetzungs-horizont |
Priorität |
|
Behindertengerechter Ausbau der ÖV-Haltestellen |
2028 |
hoch |
|
Verlängerung des Busangebots am Abend prüfen |
2028 |
mittel |
|
Optimierung des Busfahrplans (Schulzeiten, Bahnanschlüsse, Merkbarkeit) |
Daueraufgabe |
hoch |
|
Optimierung des Verkehrsablaufs und der Sicherheit der Knoten an der K101 |
nach 2032 |
hoch |
|
Aufwertung der Hauptstrasse inkl. Reduktion der Trennwirkung |
nach 2032 |
hoch |
|
Öffnung der direkten Verbindung von der Roggenstrasse zur Steinackerstrasse für den MIV prüfen |
2028 |
hoch |
|
Mehrfachnutzung von Parkierungsanlagen ermöglichen |
2028 |
mittel |
|
Vortrittsregelung auf Dorf- und Bergstrasse überprüfen |
nach 2032 |
mittel |
|
Die Bedürfnisse des Veloverkehrs bei allen Planungen frühzeitig berücksichtigen |
Daueraufgabe |
hoch |
|
Optimierung von unattraktiven Velorouten |
nach 2032 |
mittel |
|
Sichere Gestaltung von Querungen von Kantonsstrassen |
nach 2032 |
hoch |
|
Neue Velorouten zur Schliessung von Lücken im Veloroutennetz |
nach 2032 |
hoch |
|
Sichern von öffentlichen Fahrwegrechten auf Privatgrund |
Daueraufgabe |
mittel |
|
Signalisierung des bestehenden signalisierten Veloroutennetzes prüfen |
2028 |
mittel |
|
Genügende Anzahl Veloabstellplätze in hochstehender Qualität auf öffentlichem Grund bereitstellen |
nach 2032 |
hoch |
|
Erstellung von genügend Veloabstellplätzen in hochstehender Qualität auf Privatgrund sichern |
2028 |
hoch |
|
Die Bedürfnisse des Fussverkehrs bei allen Planungen frühzeitig berücksichtigen |
Daueraufgabe |
hoch |
|
Sichere Gestaltung der Schulwege |
2028 |
hoch |
|
Neue Fusswegverbindungen zur Schliessung von Lücken im Fusswegnetz |
nach 2032 |
hoch |
|
Sichern von öffentlichen Fusswegrechten auf Privatgrund |
Daueraufgabe |
mittel |
|
Aufwertung Aufenthaltsort Bahnhof Murgenthal und Gebiet um Gemeindehaus |
nach 2032 |
hoch |
|
Ermöglichen von autoarmen Nutzungen |
2028 |
mittel |
|
Kommunikation, Information und Sensibilisierung |
Daueraufgabe |
mittel |
|
Siedlungsklimatische Aspekte erhalten bei Bauprojekten eine hohe Priorität |
Daueraufgabe |
mittel |
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung schon heute für die aktive Mitarbeit an diesem Projekt. Er weist darauf hin, dass die Auflagefrist nicht verlängert werden kann, weil dadurch die Weiterführung der Nutzungsplanung zu stark verzögert würde.
Für Fragen der Bevölkerung steht die Abteilung Bau (Telefon 062 917 00 31, E-Mail bau@murgenthal.ch) gern zur Verfügung.
Dokumente
Bericht mit Anhang
Defizitplan
Teilplan öffentlicher Verkehr
Teilplan motorisierter Individualverkehr
Teilplan Veloverkehr
Teilplan Fussverkehr
Vorläufige Beurteilung Departement BVU, Abteilung Verkehr
Beurteilung Regionalverband zofingenregio
Amtliche Publikation
Mitwirkungsformular (als PDF-Dokument) *
Mitwirkungsformular (als Word-Dokument zum Ausfüllen am Computer) *
* Wir schätzen es, wenn Sie Mitwirkungs-Eingaben direkt im Mitwirkungs-Tool eintragen (www.mitwirken-murgenthal.ch), nehmen aber selbstverständlich auch manuelle Mitwirkungs-Eingaben gerne entgegen.