Nutzungspläne, BNO
Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Mitwirkung
Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Nutzungspläne alle 15 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Nutzungsplanung der Gemeinde Murgenthal wurde am 28.6.2000 vom Kanton genehmigt (Kulturlandplan 2.7.1996) und hat somit den zeitlichen Horizont erreicht resp. überschritten. Seit der letzten Gesamtrevision wurden übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen revidiert, was zu Anpassungsbedarf bei der kommunalen Planung führt. Dies sind auf Bundesebene das Raumplanungs- und das Gewässerschutzgesetz und auf kantonaler Ebene der Richtplan, das Baugesetz und die Bauverordnung. Letztere wurde infolge des Beitritts des Kantons Aargau zum Konkordat über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) überarbeitet und verpflichtet die Gemeinden, ihre Rechtsgrundlagen an die dort verwendeten Begriffe und Messweisen anzupassen.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung erfolgte unter der Leitung des Gemeinderates durch eine speziell dafür eingesetzte Nutzungsplanungskommission, die fachlich durch das Planungsbüro Planar AG, Zürich, begleitet wurde.
Vom 10. Februar 2025 bis 12. März 2025 werden unter www.mitwirken-murgenthal.ch die Entwürfe zu folgenden Dokumenten aufgelegt:
Festzusetzende Bestandteile
Bauzonenplan
Kulturlandplan
Ergänzungsplan Weiler
Bau- und Nutzungsordnung
Orientierende Bestandteile
Bauzonen - Änderungsplan
Kulturland - Änderungsplan
Planungsbericht nach Art. 47 RPV
Bericht Weilerplanung
Räumliches Entwicklungsleitbild
Natur- und Landschaftsinventar - Inventar und Inventarplan
Natur- und Landschaftsinventar - Objektblätter Teil 1
Natur- und Landschaftsinventar - Objektblätter Teil 2
Kommunales Bauinventar
Die Planungsunterlagen liegen auch im Gemeindehaus Murgenthal zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Jedermann ist eingeladen, sich während der Auflagefrist zum Inhalt dieser Dokumente zu äussern.
Mitwirkungseingaben können direkt über www.mitwirken-murgenthal.ch eingereicht werden. Wir ersuchen die Mitwirkenden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Selbstverständlich werden auch schriftliche Mitwirkungseingaben an den Gemeinderat Murgenthal, Hauptstrasse 46, 4853 Murgenthal, und E-Mails (info@murgenthal.ch) gerne angenommen.
Orientierungsversammlung
Am 12. Februar 2025 fand eine Orientierungsversammlung statt. Die Folien der Präsentation können hier heruntergeladen werden.
Folien der Präsentation
Hinweise
Vorstellung der wichtigsten Neuerungen - Text "Murgenthaler Gemeinde-Nachrichten"