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1. Wahlgang - 28. September 2025

Wahlverfahren

1. Wahlgang vom 28. September 2025

Im 1. Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Murgenthal unterzeichnet werden und bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Die entsprechenden Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.

Gemäss § 13 der Gemeindeordnung werden die Gemeinderäte, der Gemeindeammann und der Vizeammann in gleichzeitiger Wahl gewählt. Eine Stimme für den Gemeindeammann oder Vizeammann ist nur dann gültig, wenn diese Person auf demselben Wahlzettel auch eine Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält.

Zu wählende Mitglieder

- 5 Mitglieder des Gemeinderats (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
- 4 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder + 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission

Anmeldeformular

 

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