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2. Wahlgang - 30. November 2025

Wahl des Vizeammanns - 2. Wahlgang vom 30. November 2025

Im 1. Wahlgang wurde kein Vizeammann gewählt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Internet-Seite www.murgenthal.ch/wahlen2025 heruntergeladen werden.

Als Vizeammann sind nur Kandidaten wählbar, bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt sind (§ 27a Abs. 2 lit. b GPR).

Anmeldeformular

Anmeldeformular für den 2. Wahlgang
 

Auskünfte

Gemeindekanzlei Murgenthal
Hauptstrasse 46
4853 Murgenthal
Telefon 062 917 00 17
info@murgenthal.ch