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Provisorische Steuerrechnungen

Mitte Februar werden jeweils die provisorischen Steuerrechnungen für das laufende Jahr versandt. Diese werden in der Regel auf der Grundlage der provisorischen Rechnung des Vorjahres erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.

Sollte die provisorische Steuerrechnung voraussichtlich wesentlich von den effektiven Verhältnissen abweichen (z.B. infolge Veränderung der Einkommens-Situation oder hohen Liegenschaftsunterhaltskosten) kann unter Angabe der veränderten Faktoren eine angepasste provisorische Rechnung beantragt werden.

Für die Anpassung der provisorischen Rechnung ist das "Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung" auszufüllen. Das Formular kann beim Gemeindesteueramt bezogen werden.

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