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Direkte Bundessteuer

Die Veranlagung (Festsetzung des steuerbaren Einkommens) der Direkten Bundessteuer wird vom Kantonalen Steueramt eröffnet, jedoch vom Gemeindesteueramt vorbereitet. Das Gemeindesteueramt kann daher Fragen zur Veranlagung in der Regel beantworten.

Der Bezug der Direkten Bundessteuer erfolgt durch das Kantonale Steueramt. Bei Fragen im Zusammenhang mit Steuerzahlungen oder bei Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich daher bitte direkt an das Kantonale Steueramt.

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Kantonales Steueramt Aargau

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