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Abgabe der Steuererklärung / Fristerstreckung

Das Steueramt ist dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte frühzeitig mit einem Fristerstreckungsgesuch an das Gemeindesteueramt.

Unter www.ag.ch/efristerstreckung kann auch eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden.

Die Abgabefrist für die Steuererklärungen von unselbständig Erwerbenden und Rentnern ist auf den 31. März festgelegt.

Selbständig Erwerbende und Aktionäre von Familiengesellschaften haben eine Abgabefrist bis zum 30. Juni.

Das Gemeindesteueramt wird vor dem 30. Juni keine Mahnungen für die ordentlichen Steuererklärungen verschicken.

Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni keine Gesuche gestellt werden.

Wer in einem begründeten Fall für eine spätere Abgabe kein Fristerstreckungsgesuch stellt und die Steuererklärung zu spät einreicht, riskiert eine gebührenpflichtige Mahnung.

Link

Kantonales Steueramt - Fristerstreckungen beantragen