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Mahngebühren (Steuern)

Der Grosse Rat hat mit Inkraftsetzung ab 01.01.2019 die Einführung von kostendeckenden Gebühren von Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen.

Es ist daher darauf zu achten, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, kann in begründeten Fällen ein Fristerstreckungsgesuch beim Gemeindesteueramt gestellt werden.

Unter www.ag.ch/efristerstreckung kann auch eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden.

Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitv) CHF 35.00
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 100.00

Die Mahngebühren für die nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärung werden erst zusammen mit der Rechnungsstellung der definitiven Steuerveranlagung erhoben. Mahngebühren für die nicht fristgerechte Bezahlung der Steuer- oder Verzugszinsrechnungen werden bei erfolgter Mahnung sofort belastet.

Link

Kantonales Steueramt - Fristerstreckungen beantragen