Nutzungsplanung
Ausgangslage
Die Nutzungsplanung besteht aus folgenden, grundeigentümerverbindlichen Elementen:
- Bau- und Nutzungsordnung
- Bauzonenplan
- Kulturlandplan
Die geltende Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Murgenthal wurde von der Gemeindeversammlung am 11. Juni 1999 beschlossen und vom Regierungsrat des Kantons Aargau am 28. Juni 2000 genehmigt. Der Planungshorizont beträgt 15 Jahre. Bis 1. September 2021 hätte die Gemeinde die Bau- und Nutzungsordnung an die Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anpassen müssen. Eine Revision ist somit überfällig.
Gemeindeversammlungsbeschluss
Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2017 hat einen Verpflichtungskredit über Fr. 170'000.00 für die Totalrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gutgeheissen.
Gestützt auf § 90i Abs. 1 Gemeindegesetz hat der Gemeinderat am 14.2.2022 einen Zusatzkredit für die Mehrkosten der Planerleistungen, die aufgrund des Ergebnisses der Submission absehbar sind, beschlossen.
Nutzungsplanungskommission
Am 23. August 2021 hat der Gemeinderat eine Nutzungsplanungskommission gewählt. Diese setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Schärer Max, Gemeindeammann
- Urben Peter, Vizeammann, Ressortchef Bauwesen
- Blum Pascal, Fichtenstrasse 35, Murgenthal
- Brönnimann Willy, Roggenstrasse 7, Riken
- Odermatt Christoph, Roggenstrasse 25, Riken
- Lüthard Susanne, Löwenweg 15, Glashütten
- Hasler Peter, Grubenstrasse 10, Balzenwil
Mit beratender Stimme nehmen in die Kommission Einsitz:
- Haller Roger, Bauverwalter
- Wernli Rolf, Gemeindeschreiber (Protokoll)
- Vertreter des Planungsbüros
Die erste Sitzung der Nutzungsplanungskommission hat am 26. April 2022 stattgefunden.
Planungsbüro
Am 31. Januar 2022 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Planerleistungen aufgrund einer im Einladungsverfahren durchgeführten Submission an die Firmen Planar AG für Raumentwicklung, Zürich, und Voser Rechtsanwälte, Baden, vergeben.