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Erschliessungsarbeiten - Etappierung

Ausstehende Arbeiten:

  • Stellen der Kandelaber in Bereichen nach erfolgter Bebauung
  • Verkabelung der Verteilkabinen nach Baufortschritt
  • Bau der öffentlichen Fusswege zusammen mit danebenliegenden Bauten (demnächst 2. Teil Fusswegverbindung Fichtenstrasse-Roggenstrasse)
  • Verbindung Ringleitung der Wasserversorgung von der Roggenstrasse zum Reservoir Felli (Kostenanteil Weid-Neustadt, Rest separater Kredit)
  • Ersatzanpflanzug für die entfernte geschützte Hecke (passender Standort wird gesucht und Hinweise werde gerne entgegengenommen)
  • Der Deckbelag wird eingebaut, wenn die gesamte Erschliessung komplett bebaut ist

19.10.2022
Die 5. Etappe mit dem Einbau des Belages ist abgeschlossen.
In der KW 42 wurden die Randsteine gesetzt.

25.03.2022
Die Erschliessung Etappe 4 steht kurz vor dem Abschluss, die Trafostation wird erstellt, sobald die Bewilligung des Starkstrominspektorates (ESTI) vorliegt. Im Mai beginnt die 5. und letzte Etappe im Strassen- und Werkleitungsbau. Diese wird voraussichtlich im November 2022 abgeschlossen.

18. August 2021
Die 2. Etappe (Bauausführung Tiefbau) steht mit dem baldigen Einbau der Strassenbeläge kurz vor dem Abschluss.

Die Tiefbauarbeiten der 3. Etappe wurde bereits gestartet.

Wenn die 4. Etappe diesen Herbst und die letzte Etappe nächsten Frühling starten können, ist der Abschluss der Erschliessung auf Ende 2022 plausibel.

2. November 2020
Die Erschliessungsarbeiten werden in 5 Etappen ausgeführt. Jede Etappe dauert gut ein halbes Jahr.

Die 1. Etappe (Bauausführung Tiefbau: Gebr. Hallwyler AG, Rothrist) steht anfangs November 2020 kurz vor dem Abschluss.

Die 2. Etappe (Bauausführung Tiefbau: Knupp Bau AG, Eich LU) hat soeben begonnen.
Die Tiefbauarbeiten der 3. Etappe wurden an die Gebr. Hallwyler AG, Rothrist, vergeben, beginnen im Frühjahr 2021 und dauern voraussichtlich bis Spätherbst 2021.

Es ist geplant, die 4. und 5. Etappe im gleichen Rhythmus auszuführen.

Nach Abschluss der jeweiligen Erschliessungsetappe können die erschlossenen Parzellen überbaut werden. Die Art und der Zeitpunkt der Überbauung werden von den Grundeigentümern bestimmt. Es können alle Arten von Bauten erstellt werden, welche gemäss Bau- und Nutzungsordnung zulässig sind.

Die gemeindeeigene Parzelle 244 liegt in der 3. Erschliessungsetappe und ist spätestens Ende 2021 baureif. Die Gemeinde wird die Grundstücke ab Frühjahr 2021 an private Interessenten für den Eigenbedarf verkaufen. Da die Gemeinde ein Interesse an einer raschen Überbauung hat und keine Spekulation mit dem von ihr abgegebenen Bauland wünscht, müssen sich die Käufer verpflichten, innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Bau zu beginnen.

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