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Referendum und Initiative

Abschliessende Beschlussfassung (§ 30 GG)

Die Gemeindeversammlung entscheidet über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens 20 % der Stimmberechtigten ausmacht.
Dieses Quorum wird in Murgenthal, jedenfalls bei der Einwohnergemeindeversammlung, erfahrungsgemäss nie erreicht. Somit unterstehen alle Beschlüsse der Gemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Nicht referendumsfähig sind Ordnungsanträge (z. B. Rückweisungsanträge),  Einbürgerungszusicherungen und Wahlbeschlüsse (Stimmenzähler, bei der Ortsbürgergemeinde auch Finanzkommission).

Fakultatives Referendum (§ 31 GG)

Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangen. Die Gemeindeordnung kann die Zahl der erforderlichen Unterschriften bis auf 25 % der Stimmberechtigten erhöhen beziehungsweise bis auf 5 % der Stimmberechtigten reduzieren.
Die Gemeindeordnung von Murgenthal verlangt für das Zustandekommen des fakultativen Referendums die Unterschriften von einem Fünftel (20 %) der Stimmberechtigten. Dies gilt nicht für die Ortsbürgergemeinde.

Initiative (§ 22 Abs. 2 GG)

Durch begründetes schriftliches Begehren können 10 % der Stimmberechtigten die Behandlung eines Gegenstandes in der Versammlung verlangen. Gleichzeitig kann die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung verlangt werden.

Formvorschriften Initiative und Referendum (§§ 62d, e und f GPR)

Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Initiativ- oder Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Die Unterschriftenlisten eines Initiativbegehrens sind spätestens 12 Monate nach der Hinterlegung einzureichen.

Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Initiativ- oder Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei.

Auskunft

Gemeindekanzlei

Links

Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
Gemeindeordnung der Gemeinde Murgenthal [pdf, 69 KB]