Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist im Kanton Aargau das jeweils zuständige Bezirksgericht (Familiengericht). Zuständig für die Gemeinde Murgenthal ist das Bezirksgericht Zofingen.
Koordinationspersonen auf Gemeindeebene sind der Gemeindeschreiber und dessen Stellvertreterin. Sie erteilen Auskünfte und nehmen Gefährdungsmeldungen entgegen.
Die Berufsbeistandschaften werden im Auftrag der Gemeinde Murgenthal von Mitarbeiterinnen und und Mitarbeitern der Sozialen Dienste Rothrist geführt.