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Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist im Kanton Aargau das jeweils zuständige Bezirksgericht (Familiengericht). Zuständig für die Gemeinde Murgenthal ist das Bezirksgericht Zofingen.

Koordinationspersonen auf Gemeindeebene sind der Gemeinde­schreiber und dessen Stellvertreterin. Sie erteilen Auskünfte und nehmen Gefährdungsmeldungen entgegen.

Die Berufsbeistandschaften werden im Auftrag der Gemeinde Murgenthal von Mitarbeiterinnen und und Mitarbeitern der Sozialen Dienste Rothrist geführt.