Identitätskarte und Pass
Identitätskarte (ID)
Benötigen Sie als Schweizerbürger/in eine Identitätskarte? Für eine Identitätskarte ist ein persönlicher Besuch am Schalter der Einwohnerkontrolle erforderlich, da die antragstellende Person auf dem Antrag unterschreiben muss (Unterschrift ab 7 Jahren nötig). Minderjährige oder Personen unter umfassender Beistandschaft müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern, Beistand) bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Der Antrag muss von der gesetzlichen Vertretung mitunterzeichnet werden.
Vor der Heirat:
Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen).
Wie lange dauert die Anfertigung?
Max. 10 Arbeitstage ab Beantragung. Der Ausweis wird mit eingeschriebener Post an den Antragsteller bzw. die Einwohnerkontrolle zugestellt.
Wo kann der Ausweis beantragt werden?
Bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- 1 Passfoto (ab Geburt nötig)
- alter (auch abgelaufener) Ausweis
- Verlustanzeige eines Schweizer Polizeipostens, wenn ID (auch abgelaufene) gestohlen oder nicht mehr auffindbar/verloren.
Was kostet die Identitätskarte?
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Identitätskarte Erwachsene (ab 18 Jahren) |
CHF 70.00 |
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Identitätskarte Kinder / Jugendliche (ab Geburt bis 18 Jahren) |
CHF 35.00 |
Wie lange ist die Identitätskarte gültig?
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Identitätskarte Erwachsene |
10 Jahre |
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Identitätskarte Kinder / Jugendliche |
5 Jahre |
Pass
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau zu beantragen.
Verlust von Ausweispapieren
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Kantonspolizei angezeigt werden. Mit der Original-Verlustmeldung und einem aktuellen Passfoto (Anforderungen siehe Fotomustertafel) kann ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde (Einwohnerkontrolle oder Passamt) abgegeben werden.
Links
Ausweiszentrum Aargau
Kantonspolizei Aargau
Bundesamt für Polizei fedpol