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Reglement über die Benützung der Schulanlagen

Teilrevision per 1. August 2024

Der Gemeinderat hat das Reglement über die Benützung der Schulanlagen einer Teilrevision unterzogen. Die geänderten Bestimmungen treten am 1. August 2024 in Kraft.

Es wurden folgende materielle Änderungen vorgenommen:

  • Die Belegung kann neu unbeschränkt während der unterrichtsfreien Zeit gemäss Stundenplan der Schule erfolgen. Die Beschränkung auf Blöcke à 30 Minuten entfällt.
  • Die Notausgänge sind ständig freizuhalten.
  • Die Bestimmung über Feuerwachen wird ersatzlos gestrichen, da für die zur Verfügung stehenden Saalgrössen keine Feuerwachen mehr vorgeschrieben sind.
  • Die Mehrzweckhalle und die Turnhalle Riken wird Privaten nicht mehr zur Verfügung gestellt. Als Alternative steht der Gemeindesaal Riken zur Verfügung.
  • Das Parkieren von Zweiradfahrzeugen im Foyer der Mehrzweckhalle war noch nie gestattet - nun steht es auch im Reglement.
  • Ausnahmen von den Bestimmungen des Reglements können vom Gemeinderat bewilligt werden.

Weiter wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, welche zur Hauptsache die Bezeichnung der zuständigen Stellen betreffen (z. B. Abteilung Bau statt Bauverwaltung).

Reglement über die Benützung der Schulanlagen (gültig ab 1.8.2024)
Reglement über die Benützung der Schulanlagen (gültig bis 31.7.2024)
Gegenüberstellung alte/neue Bestimmungen