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Einleitender Text...

Gesuchsteller / in

Die Telefonnummer muss während der Veranstaltung erreichbar sein.

Art des Anlasses
Dauergesuch

Einzelanlass

Welcher Art ist der Anlass?

Gibt es eine Festwirtschaft?

Art der Benützung

Was benötigen Sie zusätzlich?

Wird die Lokalität dekoriert?

Mietobjekte

Gegen Aufpreis

Verpflichtung
  • Der Gesuchsteller/Die Gesuchstellerin bezeugt mit seiner/ihrer Unterschrift vom  Reglement über die Benützung der Schulanlagen [pdf, 164 KB], insbesondere § 19, respektive des Gemeindesaals Riken, insbesondere § 8 Kenntnis zu haben. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
  • Bei der Verwendung von Flüssiggasanlagen, zu denen auch Gasgrills gehören, ist die Flüssiggas-Richtlinie 6517 der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS zu berücksichtigen (www.suva.ch/6517.d). Es dürfen nur Gasgrills eingesetzt werden, welche jährlich durch einen zugelassenen Gaskontrolleur kontrolliert werden und für die eine gültige Kontrollbescheinigung (Vignette) vorliegt. Es wird empfohlen, das "Reglement für Veranstaltungen" des Arbeitskreises LPG (www.arbeitskreis-lpg.ch/service/downloads) anzuwenden und dessen Anwendung mit dem Betreiber des Gasgrills schriftlich zu vereinbaren. Der Gemeinderat behält sich vor, stichprobenweise Kontrollen durchführen zu lassen und nicht geprüfte Gasgrills stillzulegen.
  • Der Übernahme- und Abgabezeitpunkt ist mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung mit dem auf der Bewilligung angegebenen Hauswart zu vereinbaren. Die benötigte Infrastruktur ist frühzeitig mit dem Hauswart zu besprechen.
Bestätigung