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Feuerwerk - Gesuchsformular

Das Abbrennen von privatem Feuerwerk (Kat. 1 bis 3) ist ohne Bewilligung unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nur am 31. Juli/1. August sowie am 31. Dezember/1. Januar gestattet. Für alle anderen Tage ist eine Bewilligung erforderlich (§ 17 Abs. 1 Polizeireglement).

Das Gesuch ist mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin dem Gemeinderat einzureichen.

Formular Gesuch für privates Feuerwerk - Ausfüllen mit Computer
Formular Gesuch für privates Feuerwerk - Ausfüllen von Hand

Der Abbrand von Grossfeuerwerk (Kat. 4) und das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dgl. ist bewilligungspflichtig. Zuständig ist die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau.

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Kantonspolizei Aargau - Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände
Bundesamt für Polizei Fedpol - Pyrotechnische Gegenstände

Preis: gratis