Navigieren in Murgenthal

Einbürgerung Ausländer

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Das Schweizer Bürgerrecht ist mehr als nur "der Schweizer Pass". Es berechtigt und verpflichtet zur Teilnahme am politischen Leben in Bund, Kanton und Gemeinde. Entsprechend sind das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht untrennbar miteinander verbunden.

Das Bürgerrecht wird auf Gesuch jenen Personen verliehen, welche die gesetzlichen Wohnsitzfristen und die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Für die Einbürgerung werden Gebühren erhoben. Nähere Angaben finden Sie auf der Internetseite des Kantons Aargau:

Informationen des Kantons zur Einbürgerung von Ausländern

Für den Bezug der Gesuchsformulare müssen Bürgerrechtsbewerberinnen und -bewerber persönlich auf der Gemeindekanzlei vorsprechen.

Gesuche um ordentliche Einbürgerungen von Ausländern werden einmal jährlich der Gemeindeversammlung vorgelegt. Annahmeschluss für die im Sommer des folgenden Jahres stattfindende Gemeindeversammlung ist der 31. Oktober. Es wird empfohlen, das Gesuch frühzeitig einzureichen. Bitte beachten Sie den auf der Internet-Seite des Kantons Aargau dargesellten Verfahrensablauf.