Navigieren in Murgenthal

Gastgewerbe - Wirtetätigkeit

Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, benötigt einen aargauischen oder vom Kanton anerkannten Fähigkeitsausweis. Der Gemeinderat ordnet die Schliessung von Betrieben an, in denen ohne gültigen Fähigkeitsausweis gewirtet wird.

Die Person, die über den Fähigkeitsausweis verfügt, muss den Gastgewerbebetrieb gesamthaft führen oder den Verpflegungsbereich leiten und während den Hauptbetriebszeiten in der Regel im Betrieb anwesend sein. Das blosse Verleihen eines Fähigkeitsausweises ist unzulässig.

Für bestimmte Betriebe oder Anlässe ist kein Fähigkeitsausweis erforderlich (§§ 3 und 4 Gastgewerbeverordnung).

Die Betriebsaufnahme muss dem Gemeinderat mindestens 30 Tage im Voraus mittels Meldeformular für Lebensmittelbetriebe gemeldet werden. Änderungen in der Betriebsführung sind unverzüglich zu melden.

Es besteht lediglich eine Melde- aber keine Bewilligungspflicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der Polizei überwacht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite des Kantons Aargau:
Melde- und Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe

Auskünfte erteilt gerne die Gemeindekanzlei.