Erwerbsersatzordnung (EO)
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen,
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport, für den sie ein Taggeld erhalten;
- für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.
Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine EO-Anmeldung. Diese leiten Sie Ihrem Arbeitgeber weiter.
Studierende ab 21 Jahren senden die EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes.
Nichterwerbstätige Personen reichen die EO-Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons ein.
Informationen dazu finden Sie direkt auf der Homepage der SVA Aargau.