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Erwerbsersatzordnung (EO)

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen,

  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport, für den sie ein Taggeld erhalten;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine EO-Anmeldung. Diese leiten Sie Ihrem Arbeitgeber weiter.

Studierende ab 21 Jahren senden die EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes.

Nichterwerbstätige Personen reichen die EO-Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons ein.

Informationen dazu finden Sie direkt auf der Homepage der SVA Aargau.