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Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien, Auszüge)

Beglaubigt werden Unterschriften, Kopien und Abschriften oder Auszüge aus einem vorgelegten Dokument. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Aargau:

Notariat und Urkundspersonen

Die Gemeindekanzlei nimmt auf Wunsch Beglaubigungen vor. Ebenfalls zuständig für Beglaubigungen sind die aargauischen Notare.

Unterschriftsbeglaubigungen

Wer seine Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich vorsprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) ausweisen.

Das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, ist mitzunehmen und soll nicht vorgängig unterzeichnet werden.

Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Beglaubigung von Kopien, Abschriften und Auszügen aus einem vorgelegten Dokument

Es wird die Übereinstimmung der Kopie, der Abschrift oder des Auszuges mit dem Original-Dokument bestätigt. Das Original-Dokument muss vorgelegt werden. Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden. Die zu beglaubigende Kopie wird von der Gemeindekanzlei erstellt.

Für die Beglaubigungen von Fotokopien wird eine Gebühr von CHF 1.00 pro Seite erhoben.

Überbeglaubigung und Apostille

Wenn ein Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille. Zuständig dafür ist das Ausweiszentrum Aargau.

Informationen des Ausweiszentrums Aargau zu Beglaubigungen