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Veranstaltungen mit Wirtetätigkeit (Einzelanlässe)

Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, benötigt grundsätzlich einen aargauischen oder vom Kanton anerkannten Fähigkeitsausweis.

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit (Einzelanlässe) ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint.

Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist der Gemeindekanzlei mindestens 10 Tage vor dem Anlass mittels Meldeformular für Einzelanlässe zu melden.
Mit dem gleichen Formular kann die Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite des Kantons Aargau:
Melde- und Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe