Anhang 3 zum Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Murgenthal (Videoüberwachung Veloständer-Anlage Schulhaus Riken)
Amtliche Publikation
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 7. September 2026 gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f Gemeindegesetz den Anhang 3 zum Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Murgenthal (Veloständer-Anlage Schulhaus Riken) erlassen.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 7. September 2026 sowie der dazugehörige Anhang 3 zum Reglement Videoüberwachung vom 19. Dezember 2022 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Das geltende Reglement sowie der Gegenstand dieser Verfügung bildende Anhang 3 können auf der Webseite der Gemeinde Murgenthal (www.murgenthal.ch) oder am Schalter der Gemeindeverwaltung Murgenthal bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Publikation beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, Verwaltungsbeschwerde geführt werden.
- Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist
a) anzugeben, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. - Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
- Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.
- Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Murgenthal, 24. September 2026
Gemeinderat Murgenthal
Downloads
Anhang 3 zum Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Murgenthal (Videoüberwachung Veloständer-Anlage Schulhaus Riken)
Beschluss des Gemeinderates vom 7. September 2026
Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau vom 14. September 2026
Reglement Videoüberwachung (rechtskräftig)