Vorübergehende Verkehrsbeschränkung
Zonensignalisation 30 km/h während Sanierung Chaletweg
Der Gemeinderat Murgenthal verfügt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21), folgende Verkehrsbeschränkung:
Murgenthal
Chaletweg
Fichtenstrasse
Weidstrasse zwischen Abzweigung Friedrichstrasse und Abzweigung Weidgässli
für die Dauer der Baustelle "Sanierung Chaletweg" (voraussichtlich Juni 2026 - Mai 2028)
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Zonensignalisation)
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 9. April 2026 bis 11. Mai 2026 beim Gemeinderat Murgenthal, 4853 Murgenthal, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Murgenthal, 9. April 2026
Gemeinderat Murgenthal