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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

Zonensignalisation 30 km/h während Sanierung Chaletweg

Der Gemeinderat Murgenthal verfügt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassen­verkehr vom 19. De­zem­ber 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21), folgende Verkehrsbeschränkung:

Murgenthal
Chaletweg
Fichtenstrasse
Weidstrasse zwischen Abzweigung Friedrichstrasse und Abzweigung Weidgässli

für die Dauer der Baustelle "Sanierung Chaletweg" (voraussichtlich Juni 2026 - Mai 2028)
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Zonensignalisation)

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 9. April 2026 bis 11. Mai 2026 beim Gemeinderat Murgenthal, 4853 Murgenthal, einzu­reichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung ent­halten. Die Ver­kehrs­beschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

Murgenthal, 9. April 2026
Gemeinderat Murgenthal