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Waldbrandgefahr Stufe 3

Kanton senkt Gefahrenstufe von 4 auf 3

Der Kantonale Führungsstab senkt die Gefahrenstufe per 16. September 2026, 12.00 Uhr, von Stufe 4 auf Stufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) und hebt das bedingte Feuerverbot auf. Nach wie vor ist im Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln

Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen ist wieder zulässig, ebenso das Verwenden von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Downloads

Merkblatt Waldbrandgefahr Stufe 3
Allgemeinverfügung Aufhebung des bedingten Feuerverbots