Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per 28.07.2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 5 "sehr grosse Gefahr"

Die Verantwortlichen des Kantons, der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 "gross" auf die Stufe 5 "sehr gross" zu erhöhen.
Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet.
Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Auch wenn es kurzfristig regnet oder die Temperaturen sinken, bedeutet das nicht automatisch eine Aufhebung des Verbots. Die Situation wird laufend von den zuständigen Stellen beobachtet und neu beurteilt.
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