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Teilrevision Gemeindeordnung in Kraft

Gemeindeversammlung vom 28.11.2025 / Urnenabstimmung vom 8.3.2026

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Gemeindeabteilung, hat der am 28. November 2025 von der Gemeindeversammlung beschlossenen und in der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 bestätigten Teilrevision der Gemeindeordnung am 30. März 2026 die kantonale Genehmigung erteilt. Damit ist die Teilrevision der Gemeindeordnung in Kraft getreten.

Neu hat der Gemeinderat erweiterte Kompetenzen beim Erwerb von Grundstücken in Zwangsverwertungsverfahren und bei der Veräusserung der so erworbenen Grundstücke.

Gemeindeordnung