Vormundschaftswesen

Für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen ist der Gemeinderat, als Vormundschaftsbehörde, zuständig.

Bei der Führung der Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und / oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und zu deren Schutz und Betreuung gesorgt.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei oder an den Regionalen Vormundschaftsdienst zofingenregio.