Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Gemeindekanzlei oder über den Online-Schalter bestellt werden. Die Kosten für das Handlungsfähigkeitszeugnis betragen CHF 20.00.
