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Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Murgenthal gewährt Eltern, die ihre Kinder aus beruflichen Gründen fremdbetreuen lassen, Beiträge an die Betreuungskosten.

Die Betreuungseinrichtung muss bestimmte Bedingungen erfüllen (§ 5 Kinderbetreuungsreglement). Dem Gesuch um einen Gemeindebeitrag muss daher eine entsprechende Bestätigung der Betreuungseinrichtung beigelegt werden.

Das Gesuch um einen Gemeindebeitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung kann zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres gestellt werden.

Merkblatt Gemeindebeitrag an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Gesuchsformulare im Word-Format (zum Ausdrucken oder zum Ausfüllen am Computer)
Gesuch um einen Gemeindebeitrag an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung
Bestätigung der Betreuungseinrichtung

Gesuchsformulare im Format PDF (zum Ausfüllen am Computer):
Gesuch um einen Gemeindebeitrag an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung
Bestätigung der Betreuungseinrichtung

Die Gemeindekanzlei Murgenthal (Telefon 062 917 00 17) erteilt gerne weitere Auskünfte.