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Allgemeine Informationen

 

Wer stimmt, bestimmt!

Eine zentrale Idee des schweizerischen Staatswesens ist, dass wir alle den Staat bilden - nicht allein die Politiker. Damit das so bleibt, ist es wichtig, dass viele Stimmberechtigte an Wahlen, Abstimmungen und Gemeindeversammlungen teilnehmen. Anders als bei repräsentativen Meinungsumfragen, Demonstrationen oder in Online-Foren bringen Sie hier Ihre politischen, wirtschaftlichen und sozialen Werthaltungen verbindlich zum Ausdruck. Die Regierenden aller Staatsebenen sind an die Entscheidungen der Stimmbürgerschaft gebunden.

Abstimmungs- und Wahltermine

Die nächsten Urnengänge für Volksabstimmungen und/oder Wahlen finden an folgenden Daten statt:

  • 22. Oktober 2023 (Nationalrats- und Ständeratswahlen)
  • 19. November 2023 (allfälliger 2. Wahlgang Ständeratswahlen)
  • 3. März 2024

Die weiteren (provisorischen) Abstimmungstermine bis ins Jahr 2036 sind ebenfalls bereits bekannt.

Abstimmen an der Urne

Urnenstandorte Sonntag
Gemeindehaus 08.30 - 09.30 Uhr
Kindergarten Riken 08.30 - 09.30 Uhr
Pfarrhaussäli Glashütten 08.30 - 09.30 Uhr

Bei Gemeindeversammlungen zusätzlich von 19.30 bis 20.00 Uhr im Versammlungslokal (Gemeindesaal Riken oder Mehrzweckhalle) .

An der Urne muss die Stimme persönlich abgegeben werden. Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person muss ihren Stimmrechtsausweis unterzeichnen.

Sie möchten brieflich abstimmen?

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Zustell- und Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist.
  • Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab (spätestens vier Tage vor dem Abstimmungstag). Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 09.30 Uhr (Ende Urnenöffnungszeit) nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 09.30 Uhr in den dafür bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

Ergebnisse und Resultate

Kanton Aargau - Kantonales Wahlbüro

Rechtliche Grundlagen

Bund, Kanton und Gemeinde
Gemeindeordnung Murgenthal

Informationen

Bund
Kanton